KI in der Beratungsdokumentation: was erlaubt ist (IDD, DSGVO, AI Act)

Keine Rechtsberatung. Dieser Leitfaden fasst die einschlägigen Vorschriften für Versicherungs-, Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler in Deutschland zusammen (mit Hinweisen zu Österreich und der Schweiz). Er ersetzt keine Prüfung im Einzelfall durch Anwalt, Datenschutzbeauftragten oder Ihren Verband. Stand: 19. Oktober 2026.

Kurz gesagt: Kein Gesetz verbietet, Beratungsprotokolle mit KI vorzubereiten. Die Pflichten bleiben aber bei Ihnen: Die Dokumentation muss inhaltlich stimmen und rechtzeitig in der vorgeschriebenen Form beim Kunden sein. Gespräche dürfen nur mit Befugnis aufgezeichnet werden, die Kundendaten brauchen eine DSGVO-Grundlage und einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Seit August 2026 gilt außerdem: Wer Kunden mit einer KI sprechen oder chatten lässt, muss das offenlegen.

1. Welche Dokumentationspflichten gelten?

Versicherungsvermittler (§ 34d GewO)Bedarf erfragen („Wünsche und Bedürfnisse“), beraten, Gründe für jeden Rat angeben und dokumentieren (§ 61 VVG). Die Dokumentation muss dem Kunden vor Vertragsschluss klar und verständlich in Textform übermittelt werden (§ 62 VVG). Verzicht nur per gesonderter schriftlicher Erklärung (§ 61 Abs. 2 VVG). EU-Grundlage: Art. 20 Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD, RL (EU) 2016/97).
Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO)Geeignetheitserklärung auf einem dauerhaften Datenträger vor Vertragsschluss (§ 18 FinVermV). Dazu kommt die Aufzeichnungspflicht („Taping“): Telefongespräche und elektronische Kommunikation zur Anlagevermittlung/-beratung werden aufgezeichnet, der Anleger wird vorab informiert. Persönliche Gespräche werden auf dauerhaftem Datenträger dokumentiert (§ 18a FinVermV). Die Aufzeichnungen dürfen nur zur Beweissicherung genutzt werden (§ 18a Abs. 5).
Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO)Wer Beratungsleistungen anbietet, muss vorher Bedarf, persönliche und finanzielle Situation, Präferenzen und Ziele erfragen. Die Empfehlung (oder der Hinweis, dass keine möglich ist) muss auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen (§ 511 BGB, für Vermittler entsprechend über § 655a Abs. 3 BGB).

Was das für KI bedeutet: Ein KI-Protokoll ist ein Entwurf. Sie müssen es prüfen, ergänzen und freigeben, bevor es an den Kunden geht. Eine Zusammenfassung, die Empfehlungen oder Begründungen falsch wiedergibt, ist eine fehlerhafte Dokumentation. Im Haftungsfall (§ 63 VVG) zählt, was im Protokoll steht.

2. Darf ich das Gespräch aufnehmen oder live transkribieren lassen?

3. DSGVO: was Sie mit dem Anbieter regeln müssen

In unserer Übersicht der Beratungsdoku-Tools zeigen wir je Anbieter, was er zu Hosting, AVV und Datenschutz angibt, mit Quelle. Unbekanntes kennzeichnen wir als „unbekannt“.

4. KI-Verordnung (AI Act): was gilt für Vermittler?

5. Und die BaFin?

Gewerbliche Vermittler nach §§ 34d, 34f und 34i GewO werden in der Regel nicht von der BaFin beaufsichtigt, sondern von den IHKs bzw. Gewerbeämtern. Die BaFin-Orientierungshilfe zu IKT-Risiken beim KI-Einsatz vom 18.12.2025 richtet sich laut BaFin „insbesondere an Institute, für die die Capital Requirements Regulation gilt, und für Versicherer, die nach Solvency II beaufsichtigt werden“. Sie ist unverbindlich, eignet sich aber als Orientierung. Das gilt auch für die BaFin-Prinzipien zu Algorithmen in Entscheidungsprozessen (2021). Über Versicherer und Pools können die Anforderungen mittelbar bei Ihnen ankommen, etwa über Vereinbarungen zur Auslagerung oder Datenverarbeitung.

6. Österreich und Schweiz

7. Checkliste für den Einsatz im Vermittlerbüro

  1. Einwilligung zur Aufnahme/Transkription vor Gesprächsbeginn einholen und dokumentieren (bei Gesundheitsdaten: ausdrücklich, Art. 9 DSGVO).
  2. AVV abschließen, Unterauftragsverarbeiter und Serverstandort prüfen, Modelltraining vertraglich ausschließen.
  3. Protokollvorlage an § 61 VVG / § 18 FinVermV / § 511 BGB ausrichten: Bedarf, Empfehlung, Begründung, Hinweise zu Risiken und Verzicht.
  4. Jedes KI-Protokoll vor Versand inhaltlich prüfen und freigeben (Vier-Augen-Prinzip für heikle Sparten).
  5. Rechtzeitig in Textform bzw. auf dauerhaftem Datenträger übermitteln und im MVP revisionssicher ablegen.
  6. KI-Telefon/Chatbot: KI-Hinweis zu Gesprächsbeginn (Art. 50 Abs. 1 KI-VO).
  7. Interne KI-Richtlinie und Schulung (Art. 4 KI-VO). Eine Vorlage bietet z. B. der AfW-Praxisleitfaden KI-Governance.
  8. Vermögensschadenhaftpflicht: beim Versicherer nachfragen, ob KI-gestützte Dokumentation Auswirkungen hat.

Quellen

Stand: 19. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr.