KI-Check für Vermittler: 10 Fragen vor dem Kauf eines KI-Tools
Bevor Sie ein KI-Tool kaufen: zehn Fragen zu Kosten, Auftragsverarbeitungsvertrag, Hosting, Datentraining, KI-Verordnung und Aufzeichnung, mit Prüfpunkten zum Ankreuzen. Für Versicherungs- und Finanzvermittler in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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8 Seiten: 10 Fragen mit Prüfpunkten und Notizfeld, Vergleichstabelle für bis zu drei Tools, Quellen zu allen genannten Vorschriften. Stand 21.10.2026.
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Die 10 Fragen im Überblick
- Was kostet das Tool wirklich – pro Monat und pro Jahr? Viele KI-Tools rechnen nach Nutzern, Minuten, Credits oder Einheiten ab. Der Einstiegspreis auf der Website ist selten der Betrag, der am Monatsende auf der Rechnung steht.
- Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)? Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag, brauchen Sie einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Das gilt in Deutschland und Österreich; in der Schweiz verlangt das DSG eine vergleichbare vertragliche Regelung.
- Wo liegen die Daten – und gehen sie in ein Drittland? „Hosting in Deutschland“ betrifft oft nur den Speicherort. Die eigentliche KI-Verarbeitung kann bei einem anderen Dienstleister laufen, auch außerhalb der EU. Für Übermittlungen in Drittländer gelten Art. 44 ff. DSGVO.
- Wie geht das Tool mit Gesundheits- und Finanzdaten um? In BU-, PKV- oder Lebensversicherungsberatungen fallen oft Gesundheitsdaten an. Dafür braucht es zusätzlich eine Grundlage nach Art. 9 DSGVO, in der Praxis meist eine ausdrückliche Einwilligung.
- Passt das KI-Protokoll zu Ihren Dokumentationspflichten? Kein Gesetz verbietet, Beratungsprotokolle mit KI vorzubereiten. Die Pflichten bleiben aber bei Ihnen: in Deutschland u. a. § 61 und § 62 VVG für Versicherungsvermittler, § 18 FinVermV (Geeignetheitserklärung) für Finanzanlagenvermittler und § 511 BGB für Immobiliardarlehen. Ein KI-Protokoll ist ein Entwurf.
- Wird ein Gespräch aufgezeichnet oder mitgeschrieben? Das heimliche Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ist in Deutschland strafbar (§ 201 StGB); in Österreich gilt § 120 StGB, in der Schweiz Art. 179ter StGB. Für Finanzanlagenvermittler schreibt § 18a FinVermV umgekehrt die Aufzeichnung bestimmter Telefon- und elektronischer Gespräche vor.
- Muss der KI-Einsatz gekennzeichnet werden? Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung: Wer mit einem KI-System spricht oder chattet, muss das erkennen können, sofern es nicht offensichtlich ist. Für KI-erzeugte oder -manipulierte Bilder, Töne und Videos (Deepfakes) gelten eigene Kennzeichnungspflichten.
- Sind Ihre Mitarbeitenden geschult? Seit 2. Februar 2025 verlangt Art. 4 der KI-Verordnung von Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, Maßnahmen für ausreichende KI-Kompetenz des Personals. Eine kurze, dokumentierte Einweisung ist der einfachste Nachweis.
- Haben Sie Haftungsfragen vorab geklärt? Dieser Punkt ist eine Frage an Ihre eigenen Partner, keine Rechtsauskunft: Fehler in einer KI-gestützten Dokumentation bleiben Fehler Ihrer Dokumentation.
- Können Sie das Tool risikofrei testen – und wieder aussteigen? Ein Test mit Ihren eigenen Abläufen zeigt mehr als jede Demo. Planen Sie den Ausstieg gleich mit.
Die Prüfpunkte zu jeder Frage stehen im PDF. Welche Angaben die Anbieter selbst zu Preis, Hosting und AVV machen, sehen Sie in der Tool-Datenbank.
Weiterlesen: Tool-Datenbank mit Preisen, Hosting- und AVV-Angaben · Leitfaden KI in der Beratungsdokumentation · DSGVO und KI-Tools für Vermittler · Gesprächsprotokoll-KI im Vergleich
Quellen
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 9, 13, 28, 30, 35, 44 ff. – EUR-Lex
- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, CH), in Kraft seit 01.09.2023 – Fedlex
- Data Privacy Framework: Liste zertifizierter US-Unternehmen
- Angemessenheitsbeschluss EU-US Data Privacy Framework (EU) 2023/1795 vom 10.07.2023 – EUR-Lex
- § 61 VVG Beratungs- und Dokumentationspflichten – gesetze-im-internet.de
- § 62 VVG Zeitpunkt und Form der Information – gesetze-im-internet.de
- § 18 FinVermV Geeignetheitserklärung – gesetze-im-internet.de
- § 511 BGB Beratungsleistungen bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen – gesetze-im-internet.de
- § 201 StGB (DE) Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes – gesetze-im-internet.de
- § 120 StGB (AT) Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten – RIS
- Art. 179ter StGB (CH) Unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen – Fedlex
- § 18a FinVermV Aufzeichnungspflicht – gesetze-im-internet.de
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 4, 50, Anhang III – EUR-Lex
Stand: 21.10.2026. Keine Rechtsberatung. Gesetzesangaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die amtlichen Fassungen. Fehler entdeckt? Schreiben Sie an [email protected].